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SAP-Externe rechtssicher einsetzen

Externe SAP-Experten sind oft der einzige Weg, ein Projekt rechtzeitig zu liefern. Genau hier passieren aber die teuren Fehler: Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Bußgelder, persönliche Geschäftsführer-Haftung. Diese Checkliste zeigt die sieben Punkte, die Sie vor jedem externen SAP-Einsatz prüfen sollten – für Österreich und Deutschland.

Wichtig: Diese Checkliste ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihre konkrete Konstellation anwaltlich prüfen.

Die Grundentscheidung

Drei Wege, einen Externen einzusetzen

Die Wahl der Vertragsart entscheidet über Steuerung, Risiko und Haftung. Der Vertragstext allein schützt nicht – entscheidend ist die gelebte Praxis.

VertragsartWas Sie kaufenWer steuert die Umsetzung?Wann passt es?
Werkvertragein definiertes Ergebnis mit Abnahme & Gewährleistungder Dienstleisterklar abgrenzbares Liefer­ergebnis, z. B. eine fertige Schnittstelle
Dienstleistungs­vertrageine laufende Leistung (Beratung, Betrieb), kein garantiertes Einzelergebnisder Dienstleisterlaufende fachliche Unterstützung ohne fixes Werk
Arbeitskräfte­überlassung (AÜG)die Steuerung der Person – Sie weisen direkt anSie selbstnur mit Überlassungs-Bewilligung des Verleihers; ohne diese ist der Vertrag nichtig

Faustregel: Wenn Sie die Person wie einen eigenen Mitarbeiter steuern, ist es Überlassung – nicht Werk-/Dienstleistung.

Vor jedem Einsatz prüfen

Die 7-Punkte-Checkliste

Haken Sie jeden Punkt ab, bevor ein externer SAP-Experte startet.

1 · Die richtige Vertragsart wählen

  • Werk-, Dienstleistungs- oder Überlassungsvertrag bewusst gewählt (siehe Tabelle oben)
  • Die gelebte Praxis passt zur gewählten Vertragsart – nicht nur der Vertragstext
  • Bei Überlassung: gültige Bewilligung des Verleihers liegt vor

2 · Scheinselbständigkeit ausschließen

  • Eigenes Gewerbe/Unternehmen (AT: SVS; DE: Gewerbeschein/Freiberufler)
  • Mehrere Auftraggeber – nicht nur Sie (stärkstes Kriterium)
  • Eigene Betriebsmittel (Hardware, Software, Arbeitsplatz)
  • Eigene Kalkulation, eigene Rechnung mit USt-ID
  • Trägt unternehmerisches Risiko, nicht weisungsgebunden
  • Keine Eingliederung in Ihre Organisation wie ein Angestellter
Was droht: Nachzahlung von SV-Beiträgen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, rückwirkend), Säumniszuschläge, Bußgelder, in schweren Fällen strafrechtliche Geschäftsführer-Haftung.

3 · Wer steuert? (Die Weisungsfrage)

  • Fachliche Steuerung liegt beim Dienstleister, nicht bei Ihnen
  • Kein Mitwirken an internen Besprechungen, Schicht-/Urlaubsplänen wie ein Angestellter
  • Aufgaben als Arbeitspaket/Ergebnis übergeben, nicht als tägliche Einzelanweisung

4 · AÜG / Arbeitskräfteüberlassung

  • Falls faktisch Überlassung: hat der Verleiher die nötige Bewilligung?
  • AT: bei grenzüberschreitendem Einsatz ZKO-Meldung & LSD-BG beachtet
  • Equal-Treatment-/Equal-Pay-Pflichten geprüft

5 · DSGVO & Systemzugriffe

  • NDA / Vertraulichkeitsvereinbarung unterschrieben
  • Klares Berechtigungskonzept – nur die nötigen SAP-Rollen
  • Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV) geprüft, wo nötig
  • Zugriffe nach Projektende dokumentiert entzogen

6 · Vertrag & Absicherung

  • Definierter Scope und (beim Werkvertrag) klare Abnahme
  • Budgetdeckel statt offenem Time-and-Material
  • Haftung & Gewährleistung klar geregelt
  • Abwerbe-/Provisionsschutz-Klausel
  • Change-Request-Regelung für Mehraufwand

7 · Dokumentation & Übergabe

  • Übergabe- und Doku-Standard vereinbart (sonst geht das Wissen mit der Person)
  • Backup/Vertretung geklärt – was, wenn der Externe ausfällt?
  • Ergebnisse sind nach Projektende für Ihr Team nutzbar

Die ehrliche Abkürzung

Oder Sie lassen das Risiko gar nicht erst entstehen

Diese sieben Punkte bei jedem Einsatz selbst zu prüfen, ist aufwändig – und ein Fehler ist teuer. Der einfachere Weg: Sie kaufen die SAP-Leistung als definiertes Arbeitspaket ein – Werk- oder Dienstleistungsvertrag, mit fachlicher Steuerung und Verantwortung beim Dienstleister. Dann liegt das komplette Compliance-Thema aus dieser Checkliste nicht mehr bei Ihnen.

Genau das macht AP IT Solutions: SAP-Experten, fachlich von SAP-Beratern geprüft, eingebunden als saubere Leistung – nicht als Personalrisiko.

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Häufige Fragen

Rund um den Einsatz externer SAP-Experten

Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag oder Arbeitskräfteüberlassung – was ist der Unterschied?
Beim Werkvertrag kaufen Sie ein definiertes Ergebnis mit Abnahme und Gewährleistung; der Dienstleister steuert. Beim Dienstleistungsvertrag kaufen Sie eine laufende Leistung ohne garantiertes Einzelergebnis, ebenfalls vom Dienstleister gesteuert. Bei der Arbeitskräfteüberlassung steuern Sie die Person selbst – das braucht eine Überlassungs-Bewilligung, sonst ist der Vertrag nichtig.
Wie vermeide ich Scheinselbständigkeit?
Entscheidend ist die gelebte Praxis: mehrere Auftraggeber, eigenes Unternehmen und Betriebsmittel, eigene Kalkulation und Rechnung, unternehmerisches Risiko, keine Weisungsbindung und keine Eingliederung wie ein Angestellter. Bei Werk-/Dienstleistung liegt die fachliche Steuerung beim Dienstleister.
Wer haftet, wenn der Einsatz falsch aufgesetzt ist?
Das auftraggebende Unternehmen. Es drohen rückwirkende Nachzahlungen von SV-Beiträgen, Säumniszuschläge und Bußgelder, in schweren Fällen die persönliche Haftung der Geschäftsführung.
Wie vermeide ich das Risiko ganz?
Indem Sie die SAP-Leistung als definiertes Arbeitspaket einkaufen – Werk- oder Dienstleistungsvertrag mit Steuerung und Verantwortung beim Dienstleister. Dann liegt das Compliance-Thema nicht mehr bei Ihnen. Genau so arbeitet AP IT Solutions.