Ratgeber · E-Invoicing

Verpflichtende E-Rechnung in SAP umsetzen

Die E-Rechnung wird Pflicht: in Deutschland gestaffelt 2025, 2027 und 2028, EU-weit ab 2030 über ViDA. Dieser Leitfaden erklärt auf dem Stand Oktober 2026, was eine E-Rechnung ist, wer ab wann betroffen ist, welche Formate und Versionen gelten und wie Sie das in SAP umsetzen.

Von Aleksandar Prvulovic · Geschäftsführer & SAP-Berater, AP IT · Veröffentlicht 21. Juni 2026 · Aktualisiert 14. Oktober 2026 · Lesezeit ~7 Min.

Das Wichtigste in Kürze

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung im strukturierten Format nach EN 16931 (XRechnung, ZUGFeRD, Peppol BIS), kein PDF-Bild. In Deutschland müssen Unternehmen seit 1.1.2025 E-Rechnungen empfangen können. Papier und PDF sind für Umsätze bis Ende 2026 noch erlaubt, bei bis zu 800.000 € Vorjahresumsatz bis Ende 2027; bestehende EDI-Verfahren dürfen mit Zustimmung des Empfängers ebenfalls bis Ende 2027 weiterlaufen. Ab 1.1.2028 gilt die Ausstellungspflicht für alle (§ 27 Abs. 38 UStG). Österreich verlangt E-Rechnungen an den Bund seit 2014, eine B2B-Pflicht gibt es Stand Oktober 2026 nicht. EU-weit schreibt ViDA (Richtlinie (EU) 2025/516) die E-Rechnung ab 1.7.2030 für grenzüberschreitende B2B-Umsätze vor. Aktuelle Formatstände: XRechnung 3.0.2, ZUGFeRD 2.5.2, Peppol BIS Billing 3.0. In SAP setzen Sie das mit Document and Reporting Compliance (DRC) plus Integration Suite oder PI/PO und einem Peppol-Access-Point um.

⚠️ Rechtsstand 14. Oktober 2026. Fristen und Schwellen können sich ändern. Eine Verschiebung der deutschen Stufe 2027 war zu diesem Zeitpunkt nicht beschlossen. Bitte die jeweils aktuelle Rechtslage für Ihr Land prüfen, dieser Leitfaden ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach der europäischen Norm EN 16931. Sie kann automatisiert verarbeitet werden. Ein per E-Mail verschicktes PDF oder ein eingescanntes Bild gilt ausdrücklich nicht als E-Rechnung im Sinne der gesetzlichen Pflicht – entscheidend ist der strukturierte Datensatz (XML), nicht die Optik.

Wer ist ab wann verpflichtet? (DE, AT, EU)

RaumWas giltAb wann
Deutschland B2BEmpfangen können (alle inländischen Unternehmen, § 14 Abs. 2 UStG)seit 1.1.2025
Deutschland B2BPapier oder PDF noch zulässig (PDF nur mit Zustimmung des Empfängers)Umsätze bis 31.12.2026
Deutschland B2BPapier oder PDF noch zulässig bei Vorjahresumsatz bis 800.000 €Umsätze bis 31.12.2027
Deutschland B2BBestehende EDI-Verfahren mit Zustimmung des Empfängers (§ 27 Abs. 38 Nr. 3 UStG)Umsätze bis 31.12.2027
Deutschland B2BAusstellen als E-Rechnung, Pflicht für alleab 1.1.2028
Österreich B2GE-Rechnung an den Bund über USP oder Peppol (ebInterface, Peppol-UBL)seit 1.1.2014
Österreich B2BKeine nationale Pflicht beschlossen; E-Rechnung nur mit Zustimmung des Empfängers (§ 11 UStG)Stand Oktober 2026
EU (ViDA)Richtlinie (EU) 2025/516 in Kraft; Mitgliedstaaten dürfen nationale E-Rechnungspflichten einführenseit 14.4.2025
EU (ViDA)E-Rechnung nach EN 16931 plus digitale Meldung für grenzüberschreitende B2B-Umsätzeab 1.7.2030
EU (ViDA)Angleichung bestehender nationaler Meldesysteme an den EU-Standardbis 1.1.2035

Rechtsgrundlage in Deutschland sind § 14 Abs. 1 und 2 UStG (Begriff und Pflicht) sowie § 27 Abs. 38 UStG (Übergangsregelungen). In Österreich regelt § 11 UStG die elektronische Rechnung, die Pflicht gegenüber dem Bund folgt aus dem IKT-Konsolidierungsgesetz. Die Mitgliedstaaten müssen die ViDA-Richtlinie stufenweise ab 31.12.2026 in nationales Recht umsetzen.

Welche Formate gibt es? (XRechnung, ZUGFeRD, PEPPOL)

Alle drei sind EN-16931-konform. Welches Format passt, hängt von Land, Empfänger und Übertragungsweg ab. Oft brauchen Sie zwei Wege: XRechnung oder ZUGFeRD per E-Mail für kleinere Partner und Peppol für Behörden und große Empfänger.

Wie setzen Sie E-Rechnung in SAP um?

  1. Pflichten klären. Pro Land/Empfänger feststellen, welche Pflicht (Empfang/Versand), welches Format, welcher Übertragungsweg gilt.
  2. SAP DRC einrichten. SAP Document and Reporting Compliance (früher eDocument) erzeugt die länderspezifischen E-Rechnungen und Meldungen.
  3. Integration anbinden. Versand/Empfang über die SAP Integration Suite oder PI/PO – häufig an einen PEPPOL-Access-Point.
  4. Partner/Empfänger onboarden. Adressdaten, PEPPOL-IDs und Formate je Geschäftspartner hinterlegen und testen.
  5. Test & Go-live. End-to-End testen (Erzeugen → Validieren → Versand → Empfang), dann je Welle live; Monitoring aufsetzen.

Häufige Stolpersteine

Häufige Fragen

Was ist eine E-Rechnung?
Eine Rechnung im strukturierten Format nach EN 16931 (z. B. XRechnung, ZUGFeRD). Ein PDF-Bild zählt nicht.
Ab wann gilt die Pflicht in Deutschland?
Empfangen seit 1.1.2025. Papier oder PDF beim Ausstellen noch für Umsätze bis 31.12.2026 erlaubt, bei Vorjahresumsatz bis 800.000 € bis 31.12.2027. Ab 1.1.2028 E-Rechnung für alle (§ 27 Abs. 38 UStG, Stand Oktober 2026).
Gilt das auch in Österreich?
Rechnungen an den Bund seit 1.1.2014 über USP oder Peppol. Zwischen Unternehmen gibt es Stand Oktober 2026 keine Pflicht, der Empfänger muss der E-Rechnung zustimmen. Ab 1.7.2030 greift ViDA für grenzüberschreitende B2B-Umsätze.
Welche Formatversionen gelten 2026?
XRechnung 3.0.2 (Bundle vom 31.8.2026; 4.0 als Vorversion seit 15.9.2026, final voraussichtlich Frühjahr 2027), ZUGFeRD 2.5.2 / Factur-X 1.09.2 (gültig ab 1.9.2026), Peppol BIS Billing 3.0 (May 2026 Release).
Dürfen bestehende EDI-Rechnungen weiterlaufen?
In Deutschland befristet: mit Zustimmung des Empfängers für Umsätze bis 31.12.2027 (§ 27 Abs. 38 Nr. 3 UStG). Danach nur, wenn sich die Pflichtangaben aus dem EDI-Format richtig und vollständig in ein EN-16931-konformes Format extrahieren lassen.
Wie setzt man es in SAP um?
Mit SAP Document and Reporting Compliance (DRC) plus Integration Suite/PI/PO und PEPPOL-Access-Point.

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Offizielle Quellen

Externe Links zu den maßgeblichen Originalquellen. Stand der Recherche: 14. Oktober 2026.